Träumt Ihr Kind davon, einmal in andere Kulturen einzutauchen, unterschiedliche Menschen kennen zu lernen, kurz hat es richtig Fernweh? Dann sollten Sie vielleicht über ein Schuljahr oder einen mehrmonatigen Aufenthalt im Ausland nachdenken …

Eine Beurlaubung zum Auslandsaufenthalt mit Schulbesuch kann bei der Schulleitung beantragt werden. Antragsformulare sind im Sekretariat erhältlich.

Der Antrag sollte die genaue Aufenthaltsdauer beinhalten sowie Angaben (z.B. genaue Kontaktdaten) über die eingeschaltete Austauschorganisation, die Gastschule und die Gasteltern.

Bei der Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt muss eine Bestätigung der Schule über den ordnungsgemäßen Schulbesuch und die dabei erzielten Leistungen vorliegen. Die Schulbesuchsbestätigung dürfte kein Problem sein. Was die Bescheinigung der Leistungen angeht, so muss das kein Zeugnis sein, es genügt ein Bestätigungsschreiben der Schule.
Die vom Auslandsaufenthalt zurückgekehrten Schüler müssen sich am ersten Tag ihrer Rückkehr im Sekretariat zurückmelden. Sie besuchen dann bis zum Schuljahresende den Unterricht am FLG.

Ansprechpartner für Auslandsaufenthalte von Schüler*innen:

StD Dietmar Absch

Kontakt:

E-Mail: ,de