Krankmeldungen

Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, dann teilen Sie dies bitte dem Sekretariat noch vor Unterrichtsbeginn entweder über das Elternportal unter Meldungen -> Krankmeldung oder telefonisch mit. Ihr Kind gilt bis zu Ihrer Meldung als unentschuldigt. Die Schule muss in diesem Fall nachfragen.

Eine Meldung ist auch für jeden weiteren Tag notwendig, bis eine schriftliche Entschuldigung über die Gesamtdauer der Abwesenheit vorliegt. Diese muss spätestens zwei Tage nach Rückkehr bzw. nach Beginn der Erkrankung vorliegen. Für eine Krankmeldung verwenden Sie bitte das gelbe Formblatt Krankmeldung. Ein ärztliches Attest ist auf Aufforderung der Schule vorzulegen.

Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit müssen sich Schülerinnen und Schüler im Sekretariat durch die Schulleitung befreien lassen. Sie dürfen das Schulhaus nur dann verlassen, wenn Eltern oder von ihnen Beauftragte das Kind abholen oder mit dem Weggang einverstanden sind. Bitte bestätigen Sie auf dem ausgestellten Formular, dass Sie von der Befreiung Kenntnis genommen haben, und leiten dieses umgehend an das Sekretariat zurück.

Verspätet sich ein Schüler, muss er sich bei Ankunft zuerst im Sekretariat melden, bevor er in die Klasse geht.

 

Beurlaubungen

Nur in dringenden Fällen (Familienfeste, Trauerfälle, Arzttermine etc.) können Schüler auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden. Der Antrag soll spätestens drei Tage vor dem Termin der Schule vorliegen. Bitte verwenden Sie dazu das grüne Formular Beurlaubung oder nutzen Sie den digitalen Weg über das Elternportal unter Meldungen -> Antrag auf Unterrichtsbefreiung.