Schülerausweise

Schülerausweise erhalten Sie gegen einen Unkostenbeitrag von 1,00 € und Vorlage eines Passfotos Ihres Kindes im Sekretariat. Im neuen Schuljahr müssen Sie den Schülerausweis erneut bestätigen lassen.

Lernmittelfreiheit

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ihre erforderlichen Schulbücher von der Schule. Ausnahmen stellen z.B. Atlanten und Formelsammlungen dar. Für Familien mit drei oder mehr Kindern gibt es Sonderreglungen. Nähere Informationen erhalten Sie über das Sekretariat.

Gesetzliche Unfallversicherung

Schulunfälle melden Sie bitte umgehend mit dem im Elternportal (Formulare) oder im Sekretariat erhältlichen Formblatt (Meldung Schulunfall).
Dem behandelnden Arzt gegenüber muss von vornherein unmissverständlich klargestellt werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Dann ist er verpflichtet, seine Leistungen unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen. Erfährt der Arzt dagegen nicht, dass es sich um einen Schulunfall handelt, ist er berechtigt, seine Honorarforderungen unmittelbar gegenüber Ihnen als Eltern bzw. Ihrem Kind geltend zu machen.

Private Schadensfälle

Für Schäden, die am Eigentum der Schüler durch Schadensfälle oder durch Diebstahl entstehen, gibt es keine schulische Versicherung. Hier müssen Sie auf privaten Versicherungsschutz zurückgreifen. Die KUvB greift nur bei Beschädigungen oder Verlust eines Hilfsmittels (z.B. Brille).

Fundsachen

Fundsachen sollen bitte immer im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben werden. „Schlamperkisten“ stehen vor den Turnhallen und in der Pausenhalle.

Schließfächer

Ihr Kind kann zur Entlastung des Schulranzens auch ein Schließfach anmieten. Informationen zu den Mietkonditionen der Firma AstraDirect erhalten Sie direkt über folgenden Link:

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Handyverbot

Im gesamten Schulbereich besteht gemäß BayEUG Art. 56, Abs. (5) ein Benutzungsverbot für alle digitalen Speichermedien.
Verstöße gegen dieses Verbot können zu schulischen Ordnungsmaßnahmen führen. Die Lehrkräfte können im Rahmen des Unterrichts Ausnahmen zulassen. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es verboten ist, Fotos von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung anzufertigen oder zu verbreiten (Recht am eigenen Bild gemäß §22 KunstUrhG im Bezug auf Art. 1-2 GG).