Informationen und Anträge:

Zuschüsse für Schüler*innen und Familien sind dazu gedacht, dass sie abgerufen werden. Nutzen Sie bitte diese Möglichkeiten.

Sehr geehrte Eltern,

erlauben Sie mir zunächst eine persönliche Anmerkung: Während meiner Studienzeit in Würzburg konnte ich auf einen Bücher-Zuschuss der sog. Oskar-Karl-Forster Stiftung zurückgreifen. Wir, meine Eltern und ich, waren wirklich froh, den Zuschuss in Höhe von 300 – damals – Mark in Anspruch nehmen zu können. Das eine oder andere Buch steht heute noch bei mir im Regal.

Aus unserem beruflichen wie privaten Alltag wissen wir also, dass der finanzielle Aufwand, den Eltern und den Sie für Ihre Kinder im Laufe der Schul-und Bildungsjahre aufbringen, nicht unerheblich ist. Mitunter geht er an die Grenzen des Möglichen. Glücklicherweise gibt es Förderungsmöglichkeiten, die wir – ohne Scheu und Scham – nutzen können und auf die wir im Interesse der Kinder zurückgreifen sollten. Mitunter erfüllen Sie die Voraussetzungen, ohne dass Sie selbst damit gerechnet hätten. Auch dieses Schuljahr wurde eine Reihe von Anträgen bewilligt. Es liegt in der Natur der Sache, dass für Zuwendungen entsprechende Bedingungen erfüllt werden müssen. Diese betreffen Ihre Einkommensverhältnisse. Den Schritt, diese im Interesse Ihrer Kinder im entsprechenden Formular zu dokumentieren, würde ich Sie bitten

Um Ihnen deutlich zu machen, dass der Vertrauensschutz in solchen Fragen gewährleistet ist, wird folgendes Verfahren angewandt: Alle vertraulichen Informationen (persönliche Angaben, Einkommens-oder Steuernachweise) sowie Formulare adressieren Sie in einem verschlossenen Umschlag direkt an die Schulleiterin, Frau StDin S. Hofmeister. Allein sie prüft die entsprechenden Anträge auf Zuschussberechtigung und gibt die Daten elektronisch an die entsprechenden Behörden weiter. Im Vorfeld der Beantragung stehe ich Ihnen aber gerne jederzeit zur Verfügung, sofern Sie mögen.

Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stiftung finanzielle Unterstützung für folgende Zwecke erhalten:

  • zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt werden (z. B. Musikinstrumente, Laptop, Lexika oder andere Bücher)
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (z. B. auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen genehmigt sind.

Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 400 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule und des zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien durch das Landesamt für Schulen in Bayern. Im Laufe der gymnasialen Schullaufbahn kann diese Beihilfe einer Schülerin bzw. einem Schüler in der Regel zweimal, in Ausnahmefällen auch drei Mal, zugestanden werden.

Der nächste Beantragungszyklus beginnt  im Juli 2024. Wir informieren Sie rechtzeitig per Elternbrief. Vorläufige Infos finden Sie in den unten verlinkten Seiten. 

Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung (unter Oskar-Karl-Forster-Stipendium).

Bei Fragen im Vorfeld dürfen Sie mich gerne kontaktieren; zu einem persönlichen Gespräch stehe ich jederzeit nach Vereinbarung zur Verfügung.

M. Eichiner